Gesellschaft | Denkanstoß
Wenn Beten den Schulfrieden stört, dann darf es an einer Schule nicht stattfinden. So urteilte das Bundesverwaltungsgericht jüngst im Fall um ein Berliner Gymnasium. Doch das Urteil ist ein dramatischer Schritt in die falsche Richtung. Nicht die richterliche Entscheidung selbst ist das Problem, sondern die Beurteilung über die Auswirkung des Betens auf den Schulfrieden.
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| Foto: Gianni Dominici CC BY-ND 2.0 |
Beten an sich ist ein friedlicher Vorgang. Objektiv beurteilt ist Beten ein innerliches Gespräch, die Beschäftigung mit dem Selbst, ein Moment der Ruhe. Im Gegensatz zu Muslimen beten Christen wesentlich unauffälliger. Doch das heißt nicht, dass sie es nicht tun, immer und überall, wo sie sich danach fühlen. Auch an Schulen. Nur ein Muslim braucht mehr Platz und einen Ort der Ruhe, er fällt auf, wenn er betet.
Aber kann das friedliche und stille Beten einen Schulfrieden ernsthaft stören? Wie kann einem Schüler die Ausübung eines völlig friedlichen Rituals an seiner Schule verboten werden? Während meiner Schulzeit hatte ich keinerlei Einschränkungen, ich konnte zwischen den Unterrichtsstunden tun und lassen, was ich wollte. Warum sollte das für einen Muslim nicht gelten?
Am Gymnasium im Berliner Stadtteil Wedding war davon die Rede, dass wohlmöglich zu viele dem Beispiel eines betenden Klassenkameraden folgen würden. Doch seit wann wird Beten als eine ansteckende Krankheit angesehen? Wenn ich auf dem Pausenhof anfange Basketball zu spielen, dann besteht auch Ansteckungsgefahr. Trotzdem hat niemand die Befürchtung, die Schule müsse neue Turnhallen bauen, wenn ich weitere Schüler sportlich ansteckte. Das Thema verlangt mehr als nur simple Analogien, doch diese helfen auf der Suche nach den richtigen Maßstäben.
Das Urteil wird dazu führen, dass unzählige Muslime versteckt beten müssen. Vielleicht in Gedanken, vielleicht hinter verschlossener Tür auf der Schultoilette. Welche Demütigung und Einschränkung das bedeuten muss, kann ich mir nur annähernd vorstellen. Aus Demütigung und Verbot kann sich schlicht keine positive Dynamik in diesen Jugendlichen entwickeln.
Letztendlich steckt im aktuellen Urteil auch viel Angst. Die Angst vor der Fremde im eigenen Land. Die Angst davor, von einer fremden Kultur überrannt zu werden und an eigenem Enfaltungsfreiraum einzubüßen. Doch Angst entscheiden zu lassen ist ein großer Fehler. Wir müssen erkennen, dass jeder unserer Mitbürger ein uneingeschränktes Recht auf die Ausübung persönlicher Rituale hat, solange diese niemanden gefährden oder direkt einschränken. Ein Muslim muss an seiner Schule beten dürfen.

